YLB – Hygienemaßnahmen 11.06.2021
Es gelten die Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in ihren jeweils aktuellen Versionen des Landes Baden-Württemberg, des Landkreis Konstanz. Im Besondern möchten wir auf folgende, teils ergänzende, Auflagen zur Hafennutzung hinweisen, die auf dem gesamten Gelände des YLB gelten:
Abstandsregeln (mind. 1,5 Meter) sind einzuhalten. Dies gilt für die gesamte Hafenanlage, sowohl auf dem Parkplatz, der Müllstation, dem Steg und dem Hafenmeistergebäude mit Sanitäranlagen. In den Sanitäranlagen gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mundschutzmaske. Bitte laufen sie auf dem Steg und im Gebäude rechts!
Bitte melden sie sich weiterhin wie gehabt mit dem QR-Code an!
Wir empfehlen in der gesamten Anlage die Mundschutzmaske.
Im WC darf sich nicht mehr als eine Person in einem Teilbereich Mann/Frau aufhalten. Das gleiche gilt für die Duschen und die Waschräume! Der Aufenthalt in den Sanitärräumen ist so kurz als möglich zu halten!
Auf die Nutzung der „Ampelregelung“ ist zu achten.
Das Betreten des Hafenmeisterbüros ist verboten.
Am Hafenmeistergebäude ist der dauernde Aufenthalt und Gruppenbildung untersagt.
Es dürfen keine Gegenstände, auch keine Persenning, auf den Steg gelegt werden!
Der dauernde Aufenthalt auf der Gemeinschafts-Plattform ist auf 10 Personen beschränkt, sollte aber vermieden werden. Abstand 1,50. Das Grillen ist untersagt!
Der schmale Steg zwischen Hafenmeisterbüro und Fäkalienschütte ist geschlossen. Die Gruppenbildung auf dem Steg ist zu vermeiden.
Übernachtungsgäste unseres Hafens müssen sich zeitnah beim Hafenmeister melden und ihre Daten (auch die der Mannschaft) beim Hafenmeister hinterlegen. Auch sie müssen sich über die Corona-App an und anmelden. Zusätzlich ist ein Nachweis über Genesung, geimpft oder getestet für jede Person über 14 Jahre beim Hafenmeister zu erbringen.
Der Hafenmeister hat Türgriffe regelmäßig zu desinfizieren. Die Sanitäranlagen sind mehrmals täglich zu reinigen. Auch dies muss mit Uhrzeit und Datum dokumentiert werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Auflagen. Der Vorstand möchte, natürlich im Sinne seiner Mitglieder, den Hafen so sicher wie möglich gestalten, aber auch möglichen Schaden daraus für den Verein abwenden und weiterhin den Betrieb aufrecht erhalten. Wir danken für ihr Verständnis.
Der Vorstand des YLB