Liebe Vereinsmitglieder,

als wir im Mai wieder auf unseren Steg und auf unsere Boote durften, war die Erleichterung und die Freude, trotz Einschränkungen, sehr groß. Dies ist erst ein paar Wochen her.

Nun können wir wieder einen weiteren Schritt machen. Wir dürfen die Duschen und den Waschraum unter Auflagen öffnen. Bitte lest euch die untenstehenden Maßnahmen durch!

Da wir, als Verantwortliche, den Mindestabstand von 1,50 zwischen 2 Personen nicht garantieren können, wird nur eine Dusche und ein Waschbecken freigegeben. Nur eine Person darf in den Waschraum.

Auch vor den Sanitäranlagen beim Hafenmeister gibt es aus diesem Grund weiterhin das Verbot der Gruppenbildung.Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass der YLB ein Sportverein ist und für uns die Verordnungen des Kultusministerium für Sportanlagen gelten!

Was in anderen Häfen gemacht wird, ist in deren Verantwortung! Wir hoffen hier auf euer Verständnis! 

Bitte helft uns den Betrieb des Hafens aufrecht zu erhalten.

Liebe Grüße und trotzdem weiterhin Spaß

Für den Vorstand

Andreas Rietschel


YLB – Hygienemaßnahmen ab 03.07.2020                 

Es gelten die Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in ihren jeweils aktuellen Versionen des Landes Baden-Württemberg. Im Besondern möchten wir auf folgende, teils ergänzende, Auflagen zur Hafennutzung hinweisen, die auf dem gesamten Gelände des YLB gelten:

Abstandsregeln (mind. 1,5 Meter) sind einzuhalten. Dies gilt für die gesamte Hafenanlage, sowohl auf dem Parkplatz, der Müllstation, dem Steg und dem Hafenmeistergebäude mit Sanitäranlagen. In den Sanitäranlagen gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mundschutzmaske. Bitte laufen sie auf dem Steg und im Gebäude rechts!

Wir empfehlen in der gesamten Anlage die Mundschutzmaske.

Im WC darf sich nicht mehr als eine Person in einem Teilbereich Mann/Frau aufhalten. Das gleiche gilt für die Duschen und die Waschräume!

Der Aufenthalt in den Sanitärräumen ist so kurz als möglich zu halten!

Auf die Nutzung der „Ampelregelung“ ist zu achten.

Das Betreten des Hafenmeisterbüros ist verboten.

Am Hafenmeistergebäude ist der dauernde Aufenthalt und Gruppenbildung untersagt.

Es dürfen keine Gegenstände, auch keine Persenning, auf den Steg gelegt werden!

Der dauernde Aufenthalt auf der Gemeinschafts-Plattform ist auf 10 Personen beschränkt, sollte aber vermieden werden. Abstand 1,50. Das Grillen ist untersagt!

Der schmale Steg zwischen Hafenmeisterbüro und Fäkalienschütte ist geschlossen.

Die Gruppenbildung auf dem Steg ist zu vermeiden.

Das Betreten der Clubanlage für Kinder bis 14 Jahre ist nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt.

Gäste unseres Hafens müssen sich zeitnah beim Hafenmeister melden und ihre Daten (auch die der Mannschaft) beim Hafenmeister hinterlegen.

Der Hafenmeister hat Türgriffe regelmäßig zu desinfizieren. Die Sanitäranlagen sind mehrmals täglich zu reinigen. Auch dies muss mit Uhrzeit und Datum dokumentiert werden.

Wir bitten um Verständnis für diese Auflagen. Der Vorstand möchte, natürlich im Sinne seiner Mitglieder, den Hafen so sicher wie möglich gestalten, aber auch möglichen Schaden daraus für den Verein abwenden und weiterhin den Betrieb aufrecht erhalten.

Wir danken für ihr Verständnis.           

Der Vorstand des YLB